StartseiteAllgemeinADAC rät: Gewichtsgrenzen bei Wohnmobilen beachten Empfindliche Strafen und Schäden am Fahrzeug drohen 3,5-t-Grenze auch bei Maut beachten

ADAC rät: Gewichtsgrenzen bei Wohnmobilen beachten Empfindliche Strafen und Schäden am Fahrzeug drohen 3,5-t-Grenze auch bei Maut beachten

Die Reisesaison 2023 ist in vollem Gange. Caravaning und Camping liegen weiter schwer im Trend. Doch der ADAC weist darauf hin, dass es bei Wohnmobilen schnell zu Überladung und zum Überschreiten des maximal zulässigen Gesamtgewichts kommen kann. Und das führt gleich zu einer Vielzahl von Problemen und Gefahren:

Sicherheitsrisiko

Überladene Wohnmobile sind schwerer zu manövrieren und zu kontrollieren, insbesondere in Notsituationen oder beim Bremsen. Dies erhöht das Risiko von Unfällen.

Beeinträchtigte Fahrzeugleistung

Ein überladenes Wohnmobil kann Schwierigkeiten haben, die Geschwindigkeit aufrechtzuerhalten oder Steigungen zu bewältigen. Außer der Motorleistung kann auch die Bremsfähigkeit beeinträchtigt werden. Zudem ist mit einem erhöhten Verschleiß der Fahrzeugkomponenten zu rechnen.

Reifenprobleme

Überladung kann zu einer übermäßigen Belastung der Reifen führen. Erhöhter Reifenverschleiß, höheres Risiko von Reifenplatzern insbesondere bei längeren Fahrten oder hohen Geschwindigkeiten und erhöhter Kraftstoffverbrauch sind die Folgen.

Schäden an der Fahrzeugstruktur

Ein Wohnmobil, das überladen ist, überschreitet das maximal zulässige Gewicht, das vom Hersteller festgelegt wurde. Dies kann zu Schäden an der Fahrzeugstruktur führen, insbesondere an Federung, Fahrwerk und Rahmen. Übermäßige Belastung birgt die Gefahr von Rissen, Verformungen oder anderen strukturellen Problemen, die die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen.

Gesetzesverstöße und Geldstrafen

Überladene Wohnmobile verstoßen gegen die Straßenverkehrsvorschriften und Gewichtsbeschränkungen, die in vielen Ländern gelten. Bei Kontrollen durch die Polizei können Geldstrafen verhängt werden, und das Fahrzeug kann bis zur Beseitigung der Überladung stillgelegt werden. In wichtigen Reiseländern werden teils üppige Bußgelder fällig:

Dänemark

Bei Wohnmobilen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen beträgt die Geldbuße für den Fahrer ca. 10 Euro je Prozentpunkt der Überschreitung. Für den Fahrzeughalter wird es doppelt teuer. Er muss eine Buße von ca. 20 Euro je Prozentpunkt der Überschreitung des zulässigen Gewichts zahlen.

Frankreich

Eine Überladung des Wohnmobils wird mit Bußgeldern zwischen 135 und 750 Euro bestraft. Wird das zulässige Gewicht um mehr als 5 Prozent überschritten, ist eine Weiterfahrt untersagt.

Italien

Die Toleranz für die Überschreitung des Gesamtgewichtes beträgt 5 Prozent. Für die Bußgelder gibt es keine feste Staffelung, sie liegen im Ermessen der zuständigen Beamten. Erfahrungsgemäß kann es vor allem im Süden richtig teuer werden: Bußgelder zwischen 40 und rund 1700 Euro sind möglich.

Österreich

Bis zu 100 Kilogramm Überladung zieht eine Strafe von 85 Euro nach sich. Ab 6 Prozent Überladung werden ca. 170 Euro fällig. Bei einer Überladung von 15 Prozent (Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen) droht zudem eine Anzeige und individuelle Strafzumessung. Beträgt die Überladung mehr als 2 Prozent, können die Beamten den Fahrzeughalter an der Weiterfahrt hindern.

Schweiz

Wird das zulässige Gesamtgewicht um weniger als 100 Kilogramm überschritten, sind etwa 85 Euro fällig. Fahrer von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen, die mehr als 100 Kilogramm Überladung haben (max. 5 Prozent Überladung), zahlen etwa 170 Euro.

Bei PiNCAMP, dem Online-Campingportal des ADAC, sind ausführliche Informationen zur Überladung, den Folgen und zur Vermeidung hier verfügbar.

Es ist daher äußerst wichtig, dass Wohnmobile nicht überladen und das zulässige Gesamtgewicht sowie die Gewichtsverteilung im Fahrzeug beachtet werden. Der ADAC empfiehlt, vor Reisen das Wohnmobil zu wiegen und sicherzustellen, dass das Gewicht innerhalb der zulässigen Grenzen liegt. In den Servicecentern der ADAC Regionalclubs gibt es deutschlandweit Wiegeeinrichtungen.

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Über die ADAC SE:

Die ADAC SE mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts, die mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte für ADAC Mitglieder, Nichtmitglieder und Unternehmen anbietet. Sie besteht aus 25 Tochter- und Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC Versicherung AG, der ADAC Finanzdienste GmbH, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Service GmbH. Als wachstumsorientierter Marktteilnehmer treibt die ADAC SE die digitale Transformation über alle Geschäfte voran und setzt dabei auf Innovation und zukunftsfähige Technologien. Im Geschäftsjahr 2021 hatte die ADAC SE rund 2900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 1,026 Mrd. Euro.

Pressekontakt:

ADAC SE Unternehmenskommunikation
Thomas Biersack
Tel 089 76 76 29 77
thomas.biersack@adac.de

Original-Content von: ADAC SE, Bildrechte:Sunlight / Fotograf:Martin Erd

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