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Polestar stellt Elektro Performance SUV Polestar 3 im Oktober 2022 vor

Göteborg, Schweden (ots) Polestar, der schwedische Hersteller für Premium Elektrofahrzeuge, hat die Weltpremiere seines nächsten Fahrzeugs, des Elektro Performance SUV Polestar 3, für Oktober 2022 angekündigt.

Polestar 3 ist das erste SUV Modell des Unternehmens. Damit erschließt Polestar eines der wachstums- und margenstärksten Segmente in der Automobilindustrie, insbesondere in den Vereinigten Staaten.

Polestar 3 wird zu gegebener Zeit auch autonomes Fahren auf der Autobahn ermöglichen, unterstützt durch den branchenführenden LiDAR-Sensor von Luminar und zentralisierter NVIDIA-Rechenleistung. Zum Launch ist Polestar 3 mit einem Dual Motor Antrieb und einer großen Batterie ausgestattet, um eine Reichweite über 600 km (WLTP) zu erreichen.

Mit der Bestätigung der Weltpremiere wird ein neuer Film und erstmals auch ein unverhülltes Bild des Autos veröffentlicht. In den entsprechenden Einführungsmärkten ist Polestar 3 ab dem Tag der Premiere bestellbar. Der Produktionsstart ist für voraussichtlich Anfang 2023 geplant, produziert wird der Polestar 3 in China und in den Vereinigten Staaten.

„Polestar 3 ist der SUV für das Elektrozeitalter. Unsere Design Identität entwickelt sich mit diesem großen High-End Luxus-Elektrofahrzeug mit einem starken, individuellen Markencharakter weiter“, so Thomas Ingenlath, CEO von Polestar. „Mit diesem Fahrzeug bringen wir ‚Sportlichkeit‘ zurück in den SUV, getreu unseren Performance Wurzeln.“

Thomas Ingenlath ergänzt: „Dies ist ein wichtiger Meilenstein für unser Unternehmen, der unseren Wachstumskurs beschleunigt und uns in die nächste Phase führt.“

Polestar hat angekündigt, in den nächsten drei Jahren jedes Jahr ein neues Fahrzeug auf den Markt zu bringen, beginnend mit dem Polestar 3. Bis Ende 2023 will Polestar seine Präsenz auf mindestens 30 globale Märkte ausdehnen. Dies unterstützt die Pläne von Polestar, den weltweiten Absatz von rund 29.000 Fahrzeugen im Jahr 2021 auf etwa 290.000 Fahrzeuge bis Ende 2025 zu verzehnfachen.

Polestar beabsichtigt, im Rahmen eines geplanten Zusammenschlusses mit Gores Guggenheim, Inc. (Nasdaq: GGPI, GGPIW und GGPIU) an der Nasdaq notiert zu werden. Der Zusammenschluss soll voraussichtlich in der ersten Hälfte 2022 abgeschlossen werden.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung können als „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 angesehen werden. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich im Allgemeinen auf zukünftige Ereignisse oder die zukünftige finanzielle oder operative Leistung von Polestar Performance AB und /oder seine verbundenen Unternehmen oder Polestar Automotive Holding UK Limited. In einigen Fällen können Sie zukunftsgerichtete Aussagen anhand von Begriffen wie „können“, „sollten“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „werden“, „schätzen“, „vorhersehen“, „glauben“, „vorhersagen“, „potenziell“, „prognostizieren“, „planen“, „anstreben“, „zukünftig“, „vorschlagen“ oder „fortsetzen“ oder an der Verneinung dieser Begriffe oder Abwandlungen davon oder ähnlicher Terminologie erkennen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Nichts in dieser Pressemitteilung sollte als Zusicherung einer Person angesehen werden, dass die hierin dargelegten zukunftsgerichteten Aussagen erreicht werden oder dass eines der beabsichtigten Ergebnisse dieser zukunftsgerichteten Aussagen erreicht wird. Sie sollten sich nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, da diese nur zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung gelten. Weder Polestar Performance AB und/oder seine verbundenen Unternehmen noch Polestar Automotive Holding UK Limited sind verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.

Kein Angebot und keine Aufforderung

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Polestar Performance AB und/oder ihrer Tochtergesellschaften oder der Polestar Automotive Holding UK Limited dar, noch darf ein Verkauf solcher Wertpapiere in einem Staat oder einer Gerichtsbarkeit erfolgen, in dem/der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen eines solchen Staates oder einer solchen Gerichtsbarkeit ungesetzlich wäre. Ein Angebot von Wertpapieren darf nur mittels eines Prospekts erfolgen, der den Anforderungen des United States Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung entspricht.

Pressekontakt:

Anna Wesolowski
anna.wesolowski@polestar.com
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