StartseiteAllgemeinCaravan Salon 2021: Etliche Aussteller müssen Schadensersatz bezahlen Wohnmobil-Messe wird vom Dieselskandal überschattet

Caravan Salon 2021: Etliche Aussteller müssen Schadensersatz bezahlen Wohnmobil-Messe wird vom Dieselskandal überschattet

Köln (ots)

Caravan Salon 2021

In Düsseldorf öffnete am 27. August 2021 wieder der Caravan Salon seine Pforten. Es ist die weltgrößte Messe für Wohn- und Reisemobile. Insgesamt präsentieren rund 645 Aussteller ihre Produkte. Die Reisemobil-Branche feiert sich selbst, hohe Besucherzahlen werden erwartet. Aktuell sind Wohnmobile heiß begehrt, sie scheinen geeignet für einen Corona-konformen Urlaub. Doch über der „heilen Welt“ liegt ein dunkler Schatten: Wohnmobile mit Fiat-Multijet-Motor zeigen extrem überhöhte Schadstoffemissionen. Dies blieb bei regulären Abgastests unentdeckt. Es kam erst durch gezielte Untersuchungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) ans Licht. Grund sind nach Ansicht des KBA illegale Abschalteinrichtungen. Hierdurch entstehen für die Käufer der kostspieligen Fahrzeuge erhebliche Wertminderungen. Auch Stilllegungen und Fahrverbote drohen. Daher sehen Rechtsexperten jetzt eine Klagelawine auf die Hersteller zukommen. Hunderte Klagen wurden bereits eingereicht.

Gegen diese Aussteller laufen schon Schadensersatzklagen

Nur zu gerne würden die Verursacher des Wohnmobil-Dieselskandals, allen voran der Fiat-Mutterkonzern Stellantis, diese Fakten unter den Teppich kehren. Doch viele der betroffenen Kunden verlangen jetzt Schadensersatz, entweder direkt von Stellantis oder vom Wohnmobil-Händler. Rückenwind erhalten sie durch Aussagen des Kraftfahrtbundesamtes, das weitere Ermittlungen bereits angekündigt hat.

Die meisten der auf dem Caravan Salon vertretenen Hersteller nutzen den Fiat Ducato mit dem betroffenen Multijet-Motor als Basis für ihre Fahrzeuge. Ein Blick auf die Liste der Aussteller, die illegal manipulierte Fahrzeuge im Programm haben, umfasst quasi das gesamte „Who is Who“ der Caravan-Szene:

Adria Mobil, d.o.o.
Benimar Wohnmobile
Carthago Reisemobilbau
CHALLENGER – Trigano VDL
CHAUSSON – Trigano VDL
Clever Mobile GmbH
Concorde Reisemobile GmbH
Eura Mobil GmbH Forstner Reisemobile
FCA Germany
Fendt
Frankia-GP GmbH
Hobby Wohnwagenwerk Ing. Harald Striewski GmbH
ITINEO – GROUPE RAPIDO S.A.S.
Kabe AB
Knaus Tabbert
la strada Fahrzeugbau GmbH
LE VOYAGEUR – GP SAS
Miller – SEA S.p.A.
Mobilvetta
MORELO Reisemobile GmbH
Notin Camping Cars SAS
Pilote
pla spa
Pössl
RAPIDO S.A.S.
RIMOR – Luano Camp S.r.L.
ROLLER TEAM
Schell Fahrzeugbau GmbH PhoeniX Reisemobile
WEINSBERG-Knaus Tabbert AG
Westfalia Mobil GmbH
XGO – Luano Camp S.r.L.

Käufer eines Wohnmobils der genannten Hersteller auf Fiat- oder Iveco-Basis besitzen mehrere Ansprüche: Die Manipulationen stellen laut Anwälten einen Mangel am Fahrzeug dar. Innerhalb von zwei Jahren ab Kauf eines neuen Wohnmobils bestehen daher Gewährleistungsansprüche gegen den Händler. Aber auch danach haben Kunden weiterhin noch Anspruch auf Entschädigung. Dieser richtet sich dann ausschließlich gegen Fiat bzw. Stellantis.

Caravan-Branche will unter sich bleiben

Janosch Gößling, Geschäftsführer des Legal-Tech Start-Ups halloAnwalt, erhebt Vorwürfe gegen die Veranstalter des Caravan Salons: „Unser Unternehmen erhielt auf Anfrage keine Erlaubnis, einen Stand zu errichten. Informationen über die problematischen Schadstoffwerte und die Rechte der Kunden scheinen auf dieser Messe nicht erwünscht zu sein.“ Dabei gibt es längst erste Gerichtsurteile gegen Stellantis und auch gegen Wohnmobil-Hersteller. Zudem läuft ein Rückruf für Fahrzeuge mit einem Motor von Iveco, einer Firma aus dem Fiat-Imperium.

Wohnmobil-Käufer können ihre Rechte kostenlos prüfen lassen

Die gute Nachricht für betroffene Kunden lautet, dass es durch Unternehmen wie halloAnwalt leichter ist als je zuvor, zu seinem Recht zu kommen. Nur wenige Angaben genügen und halloAnwalt vermittelt betroffene Kunden direkt an einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird den Fall kostenlos überprüfen und seine Einschätzung abgeben. So kann man schnell und unverbindlich erfahren, ob das eigene Wohnmobil betroffen ist und wie man weiter vorgehen sollte.

Pressekontakt:

Janosch Gößling
Telefon: 0221 / 8282 9201
E-Mail: presse@halloanwalt.de

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